Stellungnahmen

Stellungnahmen des hlb Bremen zum Entwurf einer Bremischen Verordnung zur Verleihung des Promotionsrechts

Bremen, 20. November 2023. Der Hochschullehrerbund hlb Bremen begrüßt den Vorstoß zur Umsetzung der Ermächtigung für eine Verordnung über die Verleihung es Promotionsrechts an die Hochschulen des Landes Bremen.
Der hlb Bremen begrüßt, dass die Verleihung des Promotionsrechts an andere Hochschulen als Universitäten konkretisiert wird. Viele Professorinnen und Professoren an HAW in Bremen erfüllen bereits jetzt die hohen wissenschaftlichen Standards für die Durchführung von Promotionen. Das Promotionsrecht für HAW ist darüber hinaus als ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulstandort Bremen zu betrachten, zu dem sich die Regierungsparteien vertraglich 2019 vereinbart haben.

Insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des damit verbundenen schärfer werdenden Wettbewerbs um qualifizierte Studierende und bei der unverändert schwierigen qualifizierten Besetzung von Professuren ist das Promotionsrecht auch in Hinblick auf andere Bundesländer ein wichtiger Baustein.

hlb Bremen zum Entwurf eines Sechsten Bremer Hochschulreformgesetzes

Bremen, 10. Januar 2023. Der Hochschullehrerbund hlbBremen begrüßt die umfangreichen Änderungs- und Verbesserungsvorschläge im vorgelegten Gesetzentwurf, um die ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit zu stärken und unterstützt die Verankerung weiterer Maßnahmen im Hochschulgesetz zur Unterstützung der Beschäftigten an Hochschulen. Die zahlreichen neuen Aufgaben treffen an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften auf eine sehr dünne Personaldecke in der Verwaltung und auf eine bereits jetzt schon überlastete Professorenschaft, die zu einem doppelt so hohen Lehrdeputat als an Universitäten verpflichtet ist.

Studiengänge können oftmals nur durch strukturell notwendige Mehrarbeit sichergestellt werden. Eine Ermächtigung zur Änderung der Lehrverpflichtungsverordnung hinsichtlich der aufgabengerechten Anpassung des Lehrdeputats sollte daher im Rahmen der Novellierung in Angriff genommen werden. In einem ersten Schritt fordert der hlbBremen eine verlässliche Regelung und finanzielle Absicherung der zu vertretenden der Phasen intensiveren Forschens durch Forschungssemester. Damit kann die im Koalitionsvertrag 2019– 2023 vereinbarte Stärkung der Fachhochschulen (S. 99) an einer wichtigen Stellschraube umgesetzt werden.

Der hlbBremen begrüßt, dass die Verleihung des Promotionsrechts an andere Hochschulen endlich konkretisiert wird. Die HAW in Bremen sehen in diesem Schritt eine Würdigung ihrer bislang auf hohem Niveau erbrachten Forschungsleistungen und der zahlreichen erfolgreichen kooperativen Promotionsverfahren im Inland sowie in internationalen Forschungsumfeldern.

hlb Bremen nimmt Stellung zur Änderung des Hochschulgesetzes 2017

2. Mai 2017. Der vorliegende Entwurf des Bremischen Hochschulgesetzes enthält zukunftsorientierte Elemente, insbesondere für die Universität. Die Entwicklung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen und ihre veränderten Bedürfnisse werden weniger berücksichtigt. Aufgrund des unterschiedlichen Profils haben Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen eine enge Einbindung in die regionale Wirtschaft. Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen können diese dienstrechtlichen Verpflichtungen nur begrenzt wahrnehmen, da wesentliche strukturelle Rahmenbedingungen fehlen.

Für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von Transfer und Forschung sollen im BremHG Forschungsfreistellungen aus Haushaltsmitteln aufgenommen werden. In der Umsetzung sollten dies unserer Meinung nach vier Semesterwochenstunden pro Professur und Jahr in einem Hochschulpool sein, der von den Rektoraten und Dekanaten entsprechend der professoralen Transfer- und Forschungsleistungen zugeteilt wird.

Reform des Urheberrechtsgesetzes bleibt hinter den Möglichkeiten

März 2017. Weder die Pauschalvergütung für die Nutzungen kleiner Teile von Werken in der Lehre noch die wissenschaftsbasierte Entscheidung über den Umfang der Auszüge aus Publikationen sind mit der Reform des Urheberrechtsgesetzes zu erwarten. Durch die Reform werden lediglich die bisher bestehenden Nutzungsmöglichkeiten leicht erweitert und gleichzeitig den Urhebern eine recht unscharf bezeichnete „angemessenen Vergütung“ zugesichert.

An etlichen Stellen des Entwurfs sieht der hlb Nachbesserungsbedarf und fordert eine konkretere Positionierung des Gesetzgebers.  In seiner Stellungnahme geht der hlb detailliert auf die Einzelregelungen ein.

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Stellungnahme des Hochschullehrerbunds – hlb Bremen zum Entwurf des Wissenschaftsplans 2020

Bremen, September 2014. Bessere Ergebnisse erbringen unter schlechteren Voraussetzungen – diese Rechnung der Senatorin kann nicht aufgehen. Die Hochschulen im Land Bremen leisten gute Arbeit – leiden aber seit Jahren unter einer extremen Unterfinanzierung. In den kommenden Jahren werden die Aufgaben für die Hochschulen umfangreicher, vielfältiger und schwieriger. So muss in der Lehre einer immer differenzierter werdenden Studierendenschaft ebenso Rechnung getragen werden wie den rasanten technischen Veränderungen und der weiter voranschreitenden Globalisierung. Diese Veränderungen betonte auch der Wissenschaftsrat in seinem Gutachten für die Bremer Bildungsbehörde.

In ihrem „Wissenschaftsplan 2020“ stellt die Bildungssenatorin daher eine Vielzahl von berechtigten Forderungen: Noch mehr Internationalität, ein noch stärkeres Eingehen auf die unterschiedlichen Bildungsvoraussetzungen der Studienanfänger, mehr Weiterbildung der Lehrenden, mehr Forschung in neuen Themenfeldern. Eine höhere Studienerfolgsquote, mehr englischsprachige Lehre, mehr eingeworbene Forschungsmittel, mehr hochklassige Veröffentlichungen – ja, das alles möchten wir Lehrende und Studierende an den Hochschulen auch gerne!

Stellungnahme des Hochschullehrerbunds – hlb Bremen zur W-Besoldung

Bremen, 27. März 2014. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 14. Februar 2012 (BVerfGE 130, 263) festgestellt, dass die derzeitige Grundbesoldung der Professoren zu niedrig bemessen ist und gegen das verfassungsrechtlich verankerte Alimentationsprinzip verstößt. Die Bundesländer sind seither gefordert, eine verfassungskonforme Regelung der Besoldung zu schaffen. Das Land Bremen ist dieser Vorgabe durch das Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 1. Oktober 2013 (Brem. GBl. S. 546) nachgekommen.

Andere Bundesländer haben als Konsequenz aus dem Urteil eine echte Erhöhung der Grund-besoldung vorgenommen, nicht hingegen das Land Bremen. Zwar wird in Bremen die Besol-dungserhöhung von 600 EUR/Monat als sog. Grundleistungsbezug rückwirkend zum 1.1.2013 gewährt, diese wird aber vollständig von Berufungs- und Leistungszulagen konsumiert, und stellt damit keine tatsächliche Erhöhung der Grundbesoldung dar. Sofern dem Professor sog. Berufungs- und/oder Leistungszulagen von mindestens 600 EUR/Monat gewährt werden, er-folgt keine Erhöhung der Bezüge.

Zehn-Punkte-Programm zur Stärkung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen im Wettbewerb

2005. Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen stärken die Innovationskraft deutscher Unternehmen durch Bereitstellung qualifizierten Nachwuchses sowie durch anwendungsorienierte Forschung und Entwicklung.

Der Hochschullehrerbund hlb fordert, bestehende Hindernisse zur Ausschöpfung dieses Potenzials in zehn Punkten zu beseitigen